Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person und ist ein zentrales Rechtsgebiet, das jeden betrifft. Durch unsere langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen sind wir stets auf dem neuesten Stand. Wir vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte sowie Vermächtnisnehmer – sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls.
Ein individuell gestaltetes Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, den letzten Willen rechtssicher festzulegen und Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen. Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung solcher Dokumente und berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Vorstellungen sowie die gesetzlichen Vorgaben.
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft erfordert Fingerspitzengefühl und juristische Expertise. Wir unterstützen Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder setzen Ihre Ansprüche konsequent durch, um langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Nachlass. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Erben.
Volkhard Kownetka
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27404 Zeven
Kanzlei am Amtsgericht
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