Verkehrsrecht




Hoheitlich und privat


Das Verkehrsrecht teilt sich in einen hoheitlichen Teil und einen privaten Teil auf. Im ersteren ist immer der Staat, meist in Form einer Behörde beteiligt. Der klassische Fall ist das Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.


Bußgeldverfahren


Wir analysieren in allen Bußgeldverfahren die Erfolgsaussichten, indem wir Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen den Sachverhalt besprechen. Im Bußgeldverfahren ist es erforderlich möglichst frühzeitig den Anwalt zu kontaktieren um so die Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen.

Bußgeldverfahren


Unfall

Verkehrsunfall


Im privaten Teil geht es vornehmlich um Verkehrsunfälle. Seit Jahren wickeln wir für Mandanten Verkehrsunfälle ab und zwar sowohl die Sach- wie auch die Personenschäden. Wir können das genaue Vorgehen besprechen analysieren den Sachverhalt und setzen uns mit den Haftpflichtversicherern auseinander. Wir rechnen ab und leiten das Geld an Sie weiter. Sie werden erheblich weniger Aufwand haben und auf jeden Fall ihren ganzen Schaden ersetzt bekommen, denn wir wissen, was zu ersetzen ist.

Für den Fall, dass Sie schuldlos am Unfall sind übernimmt der gegnerische Haftpflichtversicherer unsere Kosten voll. Der Bundesgerichtshof hat hierzu folgenden Leitsatz gebildet:

"Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Schadenabwicklung ist adäquate Schadenfolge."



So erreichen Sie uns



Büroadresse

Volkhard Kownetka
Bäckerstraße 24
27404 Zeven
Kanzlei am Amtsgericht

Kontakt

Telefon: (0 42 81) 9 57 42 27
Telefax: (0 42 81) 9 57 42 28
E-Mail: info@kanzlei-kownetka.de

Bürozeiten

Mo., Di. und Do. 9 bis 17 Uhr
Mi. und Fr. 9 bis 13 Uhr
... und nach Vereinbarung